Bestattungsarten

Erdbestattungen

Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart und bedarf in der Regel keiner besonderen Willenserklärung. Trotzdem ist es ratsam, den Wunsch nach einer Erdbestattung in einer handschriftlichen Verfügung, evtl. sogar dem Testament, mit Datum und Unterschrift festzuhalten.

Feuerbestattung

Eine Feuerbestattung ist grundsätzlich dann möglich, wenn sie im Sinne des Verstorbenen ist.

Oft ist es für die Hinterbliebenen nicht klar ersichtlich welche Bestattungsform sich der Verstorbene gewünscht hätte, deshalb ist es ratsam, insbesondere für Alleinstehende, dies im Vorwege in einer handschriftlichen Verfügung, evtl. sogar dem Testament, mit Datum und Unterschrift festzuhalten. Familienangehörige können schriftlich erklären, dass es der Wunsch des Verstorbenen war eingeäschert zu werden.

Friedhofs Bestattung Hamburg

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