Was ist im Trauerfall zu bedenken?
Art der Bestattung?
- für eine Erdbestattung sind keine besonderen Vorschriften zu beachten.
- bei einer Feuerbestattung ist jedoch das Feuerbestattungsgesetz zu beachten. Von allein stehenden Personen ist eine unterschriebene Verfügung erforderlich. Familienangehörige können diese im Sinne des Verstorbenen ebenfalls schriftlich abgeben.
Wann und wo soll die Trauerfeier stattfinden?
- existiert bereits ein Grab auf einem Friedhof?
- soll dieses Familiengrab durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr genutzt werden?
- auf welchem Friedhof soll gegebenenfalls ein Grab erworben werden?
Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden?
Blumen, Musik, Kerzen etc.
Wer hält die Trauerandacht / Trauerrede?
- ein Pastor?
- ein Familienmitglied?
- ein Freund?
- ein freier Redner?
Wie werden die Trauergäste benachrichtigt?
- Trauerdrucken?
- Traueranzeige? Welche Zeitung?
Welche Formalitäten müssen erledigt werden?
z.B. Sterbeurkunden beantragen, Rente abmelden / beantragen, Versicherungen einreichen, etc.
Bei all diesen Fragen und noch vielen weiteren Punkten stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Deshalb nehmen Sie bitte nach Eintritt eines Sterbefalles zuerst mit uns Kontakt auf.
Friedhofs Bestattung Hamburg
FBH Öjendorf
Manshardtstraße 151
22119 Hamburg
FBH Ohlsdorf
Alsterdorfer Straße 573
22335 Hamburg
So erreichen Sie uns
Telefon 040 / 50 10 13
Telefax 040 / 41 49 36 49
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