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Erbrecht bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft

Bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft besteht kein gesetzliches Erbrecht, so dass bei dem Tod eines Partner, der andere Partner nicht erbt, es sei denn, dass ein Testament zu seinen Gunsten errichtet wurde.

Achtung: Bei einer Trennung der Partner muss das den Partner begünstigende Testament vernichtet oder durch ein neues Testament widerrufen werden, wenn er nichts erben soll, da ansonsten auch nach der Trennung das Testament im Zweifel bestehen bleibt.

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