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Erbschein

Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das die Person des Erben, den Umfang des Erbrechts sowie die Anordnung einer Nacherbfolge oder Testamentsvollstreckung angibt. Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt, ist kostenpflichtig und dient zur Legitimation des Erben (z.B. gegenüber Banken und Behörden).

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