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Was ist im Trauerfall zu bedenken?

Art der Bestattung?
  • für eine Erdbestattung sind keine besonderen Vorschriften zu beachten.
  • bei einer Feuerbestattung ist jedoch das Feuerbestattungsgesetz zu beachten. Von allein stehenden Personen ist eine unterschriebene Verfügung erforderlich. Familienangehörige können diese im Sinne des Verstorbenen ebenfalls schriftlich abgeben.
Wann und wo soll die Trauerfeier stattfinden?
  • existiert bereits ein Grab auf einem Friedhof?
  • soll dieses Familiengrab durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr genutzt werden?
  • auf welchem Friedhof soll gegebenenfalls ein Grab erworben werden?
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Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden?
  • Blumen, Musik, Kerzen etc.
Wer hält die Trauerandacht / Trauerrede?
  • ein Pastor?
  • ein Familienmitglied?
  • ein Freund?
  • ein freier Redner?
Wie werden die Trauergäste benachrichtigt?
  • Trauerdruck?
  • Traueranzeige? Welche Zeitung?

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an.
Wir sind 24 Stunden, 365 Tage im Jahr für Sie da.
Telefon 040 - 50 10 13 oder Mail

Welche Formalitäten müssen erledigt werden?

z.B. Sterbeurkunden beantragen, Rente abmelden / beantragen, Versicherungen einreichen, etc.

Bei all diesen Fragen und noch vielen weiteren Punkten stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite. Deshalb nehmen Sie bitte nach Eintritt eines Sterbefalles zuerst mit uns Kontakt auf.

„Wenn ihr mich sucht, sucht mich in euren Herzen. Habe ich dort eine Bleibe gefunden, bin ich immer bei euch.“ Antoine de Saint-Exupéry Kontakt aufnehmen
040 - 50 10 13
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