Benötigte Unterlagen

Welche Dokumente Sie im Trauerfall bereithalten sollten

Übersicht der erforderlichen Urkunden

Dokumente für verschiedene Lebenssituationen

Bei Ledigen:

Geburtsurkunde

Personalausweis

evtl. auch Abstammungsurkunde (siehe unten)

Bei Geschiedenen:

Geburtsurkunde

Personalausweis

Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder gerichtliches Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Familienbuch (siehe unten)

Bei Verwitweten:

Geburtsurkunde

Heiratsurkunde oder Familienbuch (siehe unten)

Personalausweis

Sterbeurkunde des Ehepartners

Bei Verheirateten:

Geburtsurkunde

Personalausweis

Heiratsurkunde oder Familienbuch (siehe unten)

Weitere wichtige Dokumente

Nachweise und ergänzende Unterlagen für die Abwicklung

Nach dem Personenstandsgesetz muss der Personenstand des Verstorbenen urkundlich belegt werden.


Darüber hinaus benötigen wir Rentenunterlagen, die Krankenkassenkarte und Versicherungspolicen der Sterbegeld- bzw. Lebensversicherungen des / der Verstorbene


Die Abstammungsurkunde ist ein Nachweis der Geburt und der Abstammung eines Kindes. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sie beinhaltet unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern sowie auch eventuelle Änderungen, die seit der Geburt des Kindes eingetreten sind, z.B. Adoption oder Namensänderung. Sie ist umfangreicher als eine Geburtsurkunde.

Das Familienbuch ist eine Art "Familienkarteikarte", die im Original nur im Standesamt geführt wird und nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln ist. Zuständig für die Führung des Familienbuches ist das Standesamt der Eheschließung. Familienbücher werden seit dem 01. Januar 1958 bei jeder Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) angelegt (seit dem 03.10.1990 gilt dies auch für die neuen Bundesländer). Eventuelle Änderungen - beispielsweise Namensänderungen - werden in das Familienbuch eingetragen. Ebenso werden in das Familienbuch die gemeinsamen Kinder der Eheleute eingetragen und auch eventuell die Auflösung der Ehe (Scheidung oder Tod). Gern sind wir Ihnen bei der Beschaffung fehlender Urkunden behilflich.